B
Fahrzeug:
Kraftwagen bis max. 3,5t zulässige Gesamtmasse, mit Anhänger von max. 750kg Gesamtmasse, max. 8 Sitzplätze außer Führersitz
Bemerkungen:
Kombination von max. 3,5t zulässige Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse Anhänger nicht größer als Leermasse des ziehenden Fahrzeugs)
Alter:
18 Jahre
Schließt ein:
L,M,S
Entspricht:
heutiger Kl. 3
BE
Fahrzeug:
Kombination aus Fahrzeug der Kl. B und Anhänger mehr als 750kg zulässige Gesamtmasse
Bemerkungen:
Vorbesitz Kl. B erforderlich
Alter:
18 Jahre
Entspricht:
heutiger Kl. 3
A
Fahrzeug:
Kraftrad mit und ohne Beiwagen mehr als 50ccm oder 45km/h
Bemerkungen:
Zunächst 2 Jahre beschränkt auf Kraftrad max. 25kW und Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,16kW/kg.
Nach 2 Jahren Erweiterung möglich. Direkteinstieg auf leistungsstärkere Maschinen ab 25 Jahren möglich
Alter:
18 Jahre
Schließt ein:
A1, M
Entspricht:
heutiger Kl. 1 und 1a
A1
Fahrzeug:
Leichtkraftrad max 125ccm und 11kW, max 80km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
ohne bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit ab Erreichen des 18. Lebensjahre
Alter:
16 Jahre
Schließt ein:
M
Entspricht:
heutiger Kl. 1b
M
Fahrzeug:
Mokick, Moped bis max. 50ccm und max. 45km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
Alter:
16 Jahre
Entspricht:
heutiger Kl. 4
S
Fahrzeug:
Dreirädrige Kleinkrafträder (Trikes), vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads, Mini-Pkw) bis max. 50ccm und max. 45km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
Bemerkungen:
Bei vierrädrigen Leichtkraftzeugen darf die Leermasse nicht mehr als 350kg betragen
Alter:
16 Jahre
L
Fahrzeug:
Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschine bis max. 32km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit; mit Anhänger bis max. 25km/h.
Selbstfahrende Arbeitsmaschine und Stapler bis max. 25km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
Alter:
16 Jahre
Entspricht:
heutiger Kl. 5
T
Fahrzeug:
Land oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschine über 32km/h bis 40km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit auch mit Anhänger
Bemerkungen:
Ab 18 Jahren bis 60km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
Alter:
16 Jahre
Schließt ein:
L,M,S
C
Fahrzeug:
Kraftwagen von mehr als 3,5t zulässige Gesamtmasse und Anhänger max 750kg, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz
Bemerkungen:
Im gewerbl. Verkehr erst ab 21 Jahren
Vorbesitz Kl. B erforderlich
Nur befristet erteilt
Alter:
18 Jahre
Schließt ein:
C1
Entspricht:
heutiger Kl. 2
CE
Fahrzeug:
Kombination aus LKW über 7,5t zul. Gesamtmasse mit Anhänger mehr als 750kg zul. Gesamtmasse, Sattel-Kfz über 7,5t zulässige Gesamtmasse
Bemerkungen:
Vorbesitz Kl. C erforderlich
Im gewerbl. Verkehr erst ab 21 Jahren
Nur befristet erteilt
Alter:
18 Jahre
Schließt ein:
BE, C1E, T; DE bei Besitz von D; D1E bei Besitz von D1
C1
Fahrzeug:
Kraftwagen über 3,5t zulässige Gesamtmasse bis max. 7,5t zulässige Gesamtmasse
Bemerkungen:
mit Anhänger max. 750kg zulässige Gesamtmasse
Vorbesitz Kl. B erforderlich.
Ab 50 Jahren nur befristet erteilt
Alter:
18 Jahre
C1E
Fahrzeug:
Kombination aus Fahrzeug Kl. C1 und Anhänger mehr als 750kg zulässige Gesamtmasse
Bemerkungen:
Zul. Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 12t, zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeugs
Vorbesitz Kl. C1 erforderlich
Alter:
18 Jahre
Schließt ein:
BE; D1E bei Besitz von D1; DE bei Besitz von D
Entspricht:
heutiger Kl. 3